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Gut zu wissen!

Wichtige Informationen für unsere Patienten

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Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen sinken ab 2027

Nach der neuen gesetzlichen Regelung werden die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz ab dem 1. Januar 2027 wie folgt geändert:

  • 50 %

    Ohne Bonusheft: 50 % statt bisher 60 % der Kosten der Regelversorgung

  • 60 %

    Nach 5 Jahren lückenloser Vorsorge: 60 % statt bisher 70 % der Kosten der Regelversorgung

  • 65 %

    Nach 10 Jahren lückenloser Vorsorge: 65 % statt bisher 75 % der Kosten der Regelversorgung

Härtefallregelung: 100 % Erstattung der Regelversorgung für Geringverdiener.

Was bedeutet das für Sie?

Ab 2027 steigt Ihr Eigenanteil – unabhängig von der Versorgungsart – bei der Versorgung mit Zahnkronen, Zahnersatz und Suprakonstruktionen.

Bitte beachten Sie:

Die bisherigen Regelungen gelten nur noch für Bewilligungen, die bis spätestens 31.12.2026 erfolgen.

Beachten Sie zudem die Gültigkeitsdauer der Bewilligung.

Unser Tipp

Wenn bei Ihnen bereits eine Zahnersatzbehandlung ansteht, sprechen Sie uns bitte möglichst zeitnah an. Wir können gemeinsam prüfen,

  • welche Versorgung bei Ihnen vorgesehen ist,
  • wie hoch der voraussichtliche Eigenanteil ist,
  • welchen Festzuschuss Ihre Krankenkasse aktuell übernimmt und
  • ob eine Behandlung noch im Jahr 2026 für Sie sinnvoll sein könnte.

Wir beraten Sie selbstverständlich individuell und transparent.

Sprechen Sie uns gerne an!

Ihr Praxisteam

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